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Finanzkonten-Informationsaustausch­gesetz

FATCA / AEOI

Finanzkonten-Informationsaustausch­gesetz

FATCA / AEOI

Seit dem 1. Januar 2016 muss Ihre Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit erheben, wenn Sie ein Konto oder Depot eröffnen. Bei im Ausland Steuerpflichtigen geht eine Kontrollmitteilung an die deutschen Finanzbehörden.

Überblick

Automatischer Steuer-Informations­austausch

  • Die Prüfung bestehender Konten basiert im Wesentlichen auf Informationen, die Sie bei der Konto­eröffnung oder im Laufe der Geschäfts­beziehung angegeben haben.
  • Sie werden um weitere Angaben im Rahmen einer Selbst­auskunft gebeten, falls die Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit nicht eindeutig fest­stellen kann.
  • Darüber hinaus ist die Sparkasse in bestimmten Fällen verpflichtet, von Ihnen eine Selbst­auskunft einzufordern.
  • Grundlage hierfür sind das „Finanz­konten-Informations­austausch­gesetz“ und die „FATCA-USA-Umsetzungs­verordnung“.

Für natürliche Personen

Der Steuer-Informations­austausch gilt für alle natürlichen Personen.

Auch für Rechtsträger

Das Gesetz gilt auch für Rechts­träger, also Kapital­gesellschaften, andere juristische Personen und Personen­gesellschaften.

Selbstauskunft

Antworten Sie auf alle Fragen nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit.

Gut zu wissen

Aufgrund unterschiedlicher Daten für das Inkraft­treten der „FATCA-USA-Umsetzungs­verordnung“ (1. Juli 2014) und des „Finanz­konten-Informations­austausch­gesetzes“ (1. Januar 2016) kann es vorkommen, dass Sie wiederholt um eine Selbst­auskunft gebeten werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

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