Die Beisteuerung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland 

Betriebliche Altersvorsorge und deren Bedeutung

 

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Baustein der Alterssicherung in Deutschland. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und private Vorsorgemaßnahmen. In Zeiten demografischen Wandels gewinnt die bAV zunehmend an Bedeutung, da sie Arbeitnehmern eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Ruhestand bietet.

 Grundlagen der bAV

 Die betriebliche Altersvorsorge ist ein System, bei dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine zusätzliche finanzielle Absicherung für den Ruhestand bietet. Diese Vorsorge kann auf verschiedene Arten umgesetzt werden, die auch als "Durchführungswege" bezeichnet werden.   Es gibt insgesamt fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Jeder der Durchführungswege hat spezifische Merkmale in Bezug auf Finanzierung, Verwaltung und steuerliche Behandlung. Die Wahl des geeigneten Weges hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Unternehmensgröße, der finanziellen Situation des Arbeitgebers und den Bedürfnissen des Arbeitnehmers.

 Die bAV kann entweder vom Arbeitgeber finanziert werden, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung (ein Teil des Bruttogehalts wird in Beiträge zur bAV umgewandelt) oder durch eine Kombination beider Möglichkeiten.
Durch diese Vielfalt an Optionen bietet die bAV flexible Möglichkeiten, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen, die auf die individuellen Bedürfnisse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugeschnitten werden können. Die beliebteste Form der bAV ist die Direktversicherung. Sie bietet Arbeitnehmern die größte Flexibilität. Zudem besteht ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers, die Gehaltsumwandlung in einer Direktversicherung einzusparen.

 Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge

 Es gilt zu beachten, dass die Besteuerung in zwei Phasen aufgeteilt wird:

Zum einen in die Ansparphase und zum anderen in die Auszahlungsphase, also der Zeitpunkt des Renteneintritts und damit der Auszahlung.

 a) Steuern während der Ansparphase

Aus Arbeitnehmersicht bietet die betriebliche Altersvorsorge (bAV) während der Ansparphase erhebliche steuerliche Vorteile. Beiträge zur bAV können oft steuerfrei oder mit reduziertem Steuersatz eingezahlt werden. Ein wesentlicher Vorteil der bAV ist die Ersparnis bei den Sozialabgaben. 
Um das zu veranschaulichen, stellen wir eine kleine Beispiel-Rechnung dar:
Bitte beachten Sie, dass diese Rechnung je nach Einkommensverhältnis, Wohnort und Familiensituation, etc. variieren kann.

Arbeitnehmer verdient einen Bruttolohn von 4.000 Euro monatlich:

  • Bruttolohn ohne bAV-Beiträge: 4.000 Euro
  • bAV-Beitrag: 200 Euro
  • Bruttolohn nach bAV-Beitrag: 3.800 Euro

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  • Steuer- und Sozialabgaben auf 4.000 Euro Bruttolohn: 1.450 Euro
  • Steuer- und Sozialabgaben auf 3.800 Euro Bruttolohn: 1.350 Euro


Ersparnis bei Steuer- und Sozialabgaben:

1.450 Euro - 1.350 Euro = 100 Euro pro Monat = 1.200 Euro pro Jahr

Ausführliche Erklärung:

Angenommen, bei einem Bruttolohn von 4.000 Euro beträgt die Steuer- und Sozialabgabenlast insgesamt etwa 1.450 Euro, dann reduziert sich durch die Einzahlung von 200 Euro in die bAV der Bruttolohn auf 3.800 Euro. Dadurch verringert sich die Steuer- und Sozialabgabenlast aufgrund des geringeren Bruttolohns auf etwa 1.350 Euro statt 1.450 Euro. Somit spart der Arbeitnehmer 100
Euro bei Steuern und Sozialabgaben pro Monat und 1.200 Euro pro Jahr.

Daraus ergibt sich eine Nettolohnberechnung:

  1. Nettolohn ohne bAV-Beiträge: 4.000 Euro - 1.450 Euro = 2.550 Euro
  2. Nettolohn mit bAV-Beiträgen: 3.800 Euro - 1.350 Euro = 2.450 Euro


Ausführliche Erklärung:

Ohne die bAV-Beiträge würde der Nettolohn bei 2.550 Euro liegen. Mit den bAV-Beiträgen beträgt der Nettolohn 2.450 Euro, das bedeutet es werden zwar 200 Euro in die bAV eingezahlt, für den Arbeitnehmer ist es defacto aber nur ein Betrag von 100 Euro, aufgrund des verringerten Bruttolohns und damit den geringeren Steuer- und Sozialabgaben. 
Es ist wichtig zu beachten, dass es für diese Vergünstigungen Obergrenzen gibt. Dazu mehr unter dem Punkt: Steuerliche Fallstricke & Tipps

 

b) Steuern während der Auszahlungsphase

In der Auszahlungsphase unterliegen die Leistungen aus der bAV grundsätzlich der vollen Besteuerung als sonstige Einkünfte. Dies folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Trotz der vollen Steuerpflicht im Alter kann die bAV vorteilhaft sein, da der Steuersatz im Ruhestand oft niedriger ist als während des Erwerbslebens.

Steuerliche Fallstricke und Tipps

Bei der Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gibt es einige wichtige steuerliche Aspekte zu beachten:

1. Begrenzung der steuerfreien Einzahlungen:

Die Höhe der steuerfreien Einzahlungen in die bAV ist gesetzlich begrenzt. Aktuell können bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in eine bAV eingezahlt werden. Im Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in Westdeutschland bei 94.200 Euro
jährlich und in Ostdeutschland bei 90.600 Euro jährlich. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer in Westdeutschland im Jahr 2024 bis zu 7.536 Euro steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen können, was 628 Euro monatlich entspricht. 
Es empfiehlt sich, diese Grenze möglichst auszuschöpfen, um den maximalen steuerlichen Vorteil zu erzielen.
Beachten Sie jedoch, dass sich die 8 % nur auf die steuerfreie Einzahlung beziehen. Bei den Sozialabgaben gilt eine Freigrenze von 4% der Beitragsbemessungsgrenze.

2. Arbeitgeberwechsel:

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers sollten die Auswirkungen auf die bestehende bAV sorgfältig geprüft werden. Optionen wie die Mitnahme der Anwartschaften (Portabilität), die Fortführung beim neuen Arbeitgeber oder das Einfrieren der bisherigen Ansprüche haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Es ist ratsam sich vor einem Wechsel entsprechen zu informieren.

3. Kombination von Durchführungswegen:

Eine Kombination verschiedener Durchführungswege kann steuerliche Vorteile bieten. Zum Beispiel könnte eine Direktversicherung mit einer Unterstützungskasse kombiniert werden, um die Steuervorteile beider Systeme optimal zu nutzen.

4. Auszahlungsoptionen:

Die Entscheidung zwischen einer lebenslangen Rente und einer Einmalzahlung kann erhebliche steuerliche Unterschiede mit sich bringen. Eine lebenslange Rente wird regelmäßig versteuert, was je nach Höhe der Rente und dem persönlichen Steuersatz unterschiedlich ausfallen kann. Im Gegensatz dazu ermöglicht die Fünftel-Regelung bei Einmalzahlungen eine günstigere Besteuerung, indem die Steuerlast über fünf Jahre verteilt wird, was oft zu einer geringeren Gesamtabgabenlast führt. Daher sollte man beide Optionen sorgfältig abwägen und eventuell steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um die beste Entscheidung für die individuelle Situation zu treffen.

5. Sozialversicherungspflicht in der Rentenphase:

Es ist zu beachten, dass in der Auszahlungsphase Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen können. Dies sollte bei der langfristigen Planung berücksichtigt werden.

6. Förderung durch den Arbeitgeber:

Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss zu leisten. Dieser Zuschuss kann die Attraktivität der bAV erhöhen und sollte bei der Planung berücksichtigt werden.

7. Dynamische Anpassung:

Es kann sinnvoll sein, die Beiträge zur bAV regelmäßig an Gehaltserhöhungen und Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen anzupassen, um die Vorteile optimal zu nutzen.

 

Aufgrund der Komplexität und der individuellen Natur dieser Entscheidungen ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einem spezialisierten Finanzberater unterstützen zu lassen, um die für die persönliche Situation optimale Lösung zu finden.
Wir, als Stadtsparkasse Düsseldorf, können Ihnen mit den entsprechenden Experten eine ausgezeichnete Beratung bieten.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge kann sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase steuerliche Vorteile bieten. Trotz der vollen Besteuerung im Alter überwiegen oft die Vorteile durch Steuer- und Sozialabgabenersparnisse während des Erwerbslebens. Eine sorgfältige Planung und Beratung sind empfehlenswert, um die individuell beste Lösung zu finden und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenlosen Beratungstermin, um herauszufinden, ob und in welcher Form eine betriebliche Altersvorsorge für Sie Sinn ergibt.

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