Das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot

Neue Wege der privaten Vorsorge nutzen

  • Ab Januar 2027 von der neuen staatlichen Förderung profitieren
  • Verschiedene Sparvarianten in Planung
  • Heute schon informieren
Gesetzlicher Hintergrund

Regierung stellt Altersvorsorge neu auf

Die Reform stärkt die kapitalgedeckte Vorsorge und bietet mehr Ertragsmöglichkeiten bei gleichzeitig höherer Eigenverantwortung. Neben Altersvorsorgedepots können auch zertifizierte Garantieprodukte sowie Lösungen im Rahmen der Eigenheimrentenförderung staatlich gefördert werden.

Die Stadtsparkasse Düsseldorf arbeitet bereits heute an maßgeschneiderten Lösungen für unterschiedliche Vorsorgebedürfnisse mit Blick auf den einheitlichen Marktstart im Januar 2027. Wer sich jetzt schon informiert, kann seinen bestehenden Vertrag besser bewerten und sich auf neue Vorsorge-Optionen vorbereiten.

Für Neuabschlüsse wird die bisherige Riester Förderung ab 2027 durch eine neue staatlich geförderte private Altersvorsorge abgelöst. Bestehende Riester Verträge bleiben erhalten und genießen Bestandsschutz. 

Überblick der möglichen staatlichen Förderungen

Rechner

Beispiele: So viel Förderung kann für Sie drin sein

Kundinnen und Kunden mit bestehendem Riester-Vertrag

Viele Kundinnen und Kunden der Sparkasse haben bereits einen Riester-Vertrag. Für alle bestehenden Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. 

Für bestehende Riester Verträge gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Sie können Ihren bisherigen Vertrag mit der bisherigen Förderung weiterführen
  • Sie können für Ihren bestehenden Vertrag in die neue Fördersystematik wechseln
  • Sie können sich für einen neuen Altersvorsorgevertrag entscheiden 

Da sich die Verträge stark unterscheiden, ist eine individuelle Prüfung wichtig. Welche Lösung besser zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation und den Konditionen Ihres bestehenden Vertrags ab. Dabei sollten unter anderem Förderung, Garantien, Kosten, Restlaufzeit und Anlagekonzept berücksichtigt werden. Sprechen Sie Ihre Sparkassen-Beraterin oder Ihren Sparkassen-Berater an, wann hierfür der beste Zeitpunkt ist.

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FAQ

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Für wen lohnt sich der Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag in die neue staatliche Förderung?

Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, hängt sowohl von Ihrer persönlichen Fördersituation als auch von Ihrem bestehenden Vertrag ab. Neben Eigenbeitrag, Kinderzulagen und familiärer Situation sollten deshalb auch Garantien, Kosten, Restlaufzeit und Anlagekonzept berücksichtigt werden.

Ab wann kann ich die neue Förderung erhalten?

Die neue Fördersystematik gilt ab dem 1. Januar 2027. Sie kann für neue Altersvorsorgeverträge genutzt werden. Auch bei bestehenden Riester Verträgen kann unter den entsprechenden Voraussetzungen in die neue Förderung gewechselt werden, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.

Sobald konkrete Lösungen und Produkte feststehen, informieren wir Sie voraussichtlich ab Herbst 2026 über unseren Newsletter. Ab diesem Zeitpunkt kann Sie sich bei uns individuell beraten lassen und prüfen, welche Lösung am besten zu Ihren persönlichen Zielen und Bedürfnissen passt.

Gibt es die neue Altersförderung auch für Selbstständige?

Künftig können auch viele Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gewerbetreibende die staatliche Förderung nutzen. Ob eine Förderberechtigung besteht, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Wer ist nicht förderberechtigt?

Staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile beim Altersvorsorgedepot stehen unter anderem den folgenden Personengruppen nicht zu:

  • Hausfrauen und Hausmänner, die keinen eigenen Rentenversicherungsanspruch besitzen.
  • Selbstständige, die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unmittelbare Förderung nicht erfüllen.
  • Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, jedoch weder einer Pflichtversicherung unterliegen noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) bzw. selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) erzielen.
  • Minijobber, die von der Rentenversicherungspflicht befreit wurden.
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