Häufige Fragen und Antworten zum Elektronischen Postfach
Den Empfang von elektronischen Kontoauszügen aktivieren Sie, in dem Sie das gewünschte Konto für das ePostfach freischalten. Bitte beachten Sie, dass Sie nur Konten freischalten können bei denen Sie persönlich Inhaber oder Mitinhaber sind. Für Konten, die in der Auswahl nicht aufgeführt sind wenden Sie sich bitte an Ihren Bertatenden oder an eine unserer Filiale.
Sie erhalten den elektronischen Kontoauszug immer am ersten Kalendertag des Folgemonats. Diesen Kontoauszug benötigen Sie in der Regel nur, um die steuerlichen Anforderungen zu erfüllen. Daher reicht die Bereitstellung eines Monatsauszugs.Um sich über Ihre laufenden Kontobewegungen zu informieren, nutzen Sie bitte die Funktion Umsätze "Online-Banking" > "Umsätze". Hier können Sie Ihre Kontensalden und Buchungen jederzeit und – im Gegensatz zu den Kontoauszügen – in Echtzeit einsehen. Die Kontoumsätze können Sie auch ausdrucken oder speichern.
Sie können Kontoauszüge, Darlehensauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Wertpapier-Dokumente und persönliche Nachrichten empfangen. Für die Zukunft planen wir die Bereitstellung weiterer Dokumente. Zusätzlich bietet das Elektronische Postfach die Möglichkeit zur vertraulichen und sicheren Kommunikation zwischen Kunde und Berater.
Das Elektronische Postfach können Sie ausschließlich in Ihrem Online-Banking der Internet-Filiale nutzen. Kunden, die eine Bankingsoftware mit PIN/TAN verwenden, nutzen dieselben Zugangsdaten für das Online-Banking in der Internet-Filiale. Kunden, die ausschließlich die Online-Banking-Verfahren FinTS oder EBICS einsetzen, können sich zusätzlich für ein PIN/TAN-Verfahren freischalten.
Das ePostfach steht unseren Online-Banking Kunden (Freischaltung für pushTAN oder chipTAN) automatisch zur Verfügung. Sie müssen nur die gewünschten Konten und Depots für das ePostfach registrieren. Für Konten und Depots die in der Auswahl nicht aufgeführt sind wenden Sie sich bitte an Ihren Beratenden oder an eine unserer Filialen.
Dazu aktivieren Sie bitte den Benachrichtigungs-Service. Sie werden dann per E-Mail informiert, sobald neue Informationen in Ihrem Postfach eingehen. Den Benachrichtigungs-Service richten Sie unter "Online-Banking" > "Postfach" > "Einstellungen" ein. Wählen Sie im Abschnitt "E-Mail Benachrichtigungen verwalten" den Punkt "E-Mail Adresse hinterlegen" aus. In der Folgemaske hinterlegen Sie bitte eine E-Mail-Adresse und setzen die Option "Postfachbenachrichtigung erwünscht" auf "ja".
Ihr Postfach kann sich automatisch aufräumen und ältere Dokumente löschen. Aktivieren Sie hierfür einfach die Löschregeln. Diese finden Sie unter "Online-Banking" > "Postfach" > "Einstellungen" ein. Wählen Sie im Abschnitt "Löschregeln" den Punkt "Löschregeln verwalten" aus. In der Folgemaske können Sie je nach Art des Dokuments einstellen, nach wievielen JAhren eine automatische Löschung erfolgen soll.
Häufige Fragen und Antworten zum Elektronischen Safe
Ihren persönlichen Elektronischen Safe können Sie hier aktivieren.
Der eSafe ist ein besonders geschützter Bereich in Ihrem Online-Banking. Daher kann er standardmäßig nur geöffnet werden, wenn der Zugriff durch die Eingabe einer TAN authorisiert wurde. In den Einstellungen Ihres eSafe kann die TAN-Abfrage aber deaktiviert werden um den Zugriff zu erleichtern.
In den elektronischen Safe können alle gängigen Dateiformate hochgeladen werden. Ausgeschlossen sind Formate, welche eine der folgenden Endungen besitzen:
"ACTION", "APK", "APP", "BAT", "BIN", "CMD", "COM", "COMMAND", "CPL", "CSH","EXE", "GADGET", "INF", "INS", "INX", "IPA", "ISU", "JOB", "JSE", "KSH", "LNK",
"MSC", "MSI", "MSP", "MST", "OSX", "OUT", "PAF", "PIF", "PRG", "PS1", "REG","RGS", "RUN", "SCR", "SCT", "SHB", "SHS", "U3P", "VB", "VBE", "VBS", "VBSCRIPT", "WORKFLOW", "WS", "WSF", "WSH"
Pro Upload können 20 MB in den elektronischen Safe geladen werden, wobei die größte Einzeldatei maximal 8 MB groß sein darf.
Für jeden Online-Banking-Teilnehmer steht ein kostenfreier Speicherplatz von 1GB im eSafe zur Verfügung.
Wenn die Löschregeln aktiviert sind wird nach spätestens 10 Jahren ein Dokument aus dem ePostfach entfernt. Durch ein verschieben in den eSafe werden die Dokumente dauerhaft zur Einsicht und Abruf bereitgestellt.