Wichtige Informationen für Bargeldeinzahlungen
Ab dem 09.08.2021 ist es Kreditinstituten in Deutschland aufsichtsrechtlich untersagt, Bareinzahlungen über 10.000 Euro ohne aussagekräftige Belege über deren Herkunft anzunehmen.
Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen aussagekräftigen Beleg über die Herkunft des Geldes unverzüglich vorzulegen. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet.
Aussagekräftige Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
Fragen hierzu beantwortet Ihre Beraterin/Ihr Berater gerne.
Wir weisen darauf hin, dass Kreditinstitute im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen die Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes, insb. nach § 43 Geldwäschegesetz, zu beachten haben.
Nähere Informationen zu der neuen Nachweisverpflichtung können Sie den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin entnehmen.
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