Vereine & Stiftungen

Vereine & Stiftungen

Überblick

Willkommen bei Ihren Ansprechpartner:innen für Vereine und Stiftungen

Als Ihr kompetenter Ansprechpartner für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen unterstützen wir Sie in unserer Region bei der effizienten Verwaltung Ihrer Finanzen – von Mitgliedsbeiträgen über Fördergelder bis hin zur professionellen Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

Unser Expertenteam entwickelt maßgeschneiderte Lösungen für nachhaltigen finanziellen Erfolg.

Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner:innen der Gruppe Vereine und Stiftungen

Firmenkunden Direkt

0211 878 9090 – wir kümmern uns um Ihren Banking-Service.

Wir erledigen Ihre Aufträge von A wie Adressänderung bis Z wie Zahlungsverkehr und helfen bei allen Fragen rund um Ihre privaten sowie gewerblichen Anliegen gerne weiter.

Kompetenz-Center Stiftungen

Das Kompetenz-Center Stiftungen ist ein zertifiziertes Team, das sich auf die ganzheitliche Betreuung von gemeinnützigen Stiftungen aus der Region Düsseldorf spezialisiert hat.

Spenden und Sponsoring

Die Stadtsparkasse Düsseldorf ist einer der größten Förderer in Düsseldorf und Monheim am Rhein. Mit rund 3 Millionen Euro fördert die  Stadtsparkasse Düsseldorf jedes Jahr das Gemeinwohl in der Region.

Filiale vor Ort finden

Selbstverständlich freuen sich unsere Kolleg:innen in den Geschäftsstellen weiterhin auf Ihren Besuch in unseren Filialen. 

Unser Angebot

Unser Angebot im Überblick

Finanzen managen

Für einen Verein oder eine Stiftung stellt die Kontoverbindung die Grundlage jeglichen Handelns dar. Durch einfache und bequeme Online Angebote haben Sie die Kontoverwaltung jederzeit im Griff.

Digitales Finanz-Management

Das Online Banking und Finanz Management Ihrer Sparkasse bietet Ihnen mehrere Systeme zur Auswahl und ist auch für umfangreichen Zahlungsverkehr geeignet.

Vermögen optimieren

Die Entscheidungen zur Vermögensanlage sollten gut durchdacht sein. Unsere Expert:innen unterstützen Sie beim Aufbau, dem Erhalt und der Optimierung des Vermögens.

Absicherung und Vorsorge

Wenn es um die Absicherung von persönlichen und betrieblichen Risiken geht - all dies sichern Sie bei der Sparkasse rundum ab. Unsere Berater:innen kennen die speziellen Anforderungen für Ihren Verein. Gemeinsam schnüren Sie Ihr persönliches Sicherheits- und Vorsorge-Paket.

Finanzierung

Ob es darum geht, einen Liquiditätsengpass zu überbrücken, eine Sporthalle zu sanieren oder ein Aval zu vereinbaren, wir unterstützen Sie mir fairen Konditionen.

Weitere Informationen und Wissenswertes

Häufig gestellte Fragen

Wer darf einen Verein oder eine Stiftung bei der Stadtsparkasse Düsseldorf vertreten?

Vertretungsberechtigt sind alle Personen gemäß aktuell, gültiger Satzung/ Vereinsregister/ Vertretungsbescheinigung der Stiftungsbehörde/ Stiftungsverzeichnis.

Welche Unterlagen werden für die Eröffnung des Geschäftskontos benötigt?

e.V. (eingetragener Verein)

  • Unterschriebene Satzung
  • Vereinsregisterauszug
  • Transparenzregisterauszug
  • Gültige amtlicher Lichtbildausweis aller vertretungsberechtigten und ggfs. unterschriftsberechtigten Personen
  • Steuer-ID aller vertretungsberechtigten und ggfs. unterschriftsberechtigten Personen
  • Bei Eröffnung von Depots: LEI (Legal Entity Identifier)

Nicht eingetragener Verein

  • Unterschriebene Satzung
  • Unterschriebenes Wahlprotokoll
  • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis aller vertretungsberechtigten und ggfs. unterschriftsberechtigten Personen
  • Steuer-ID aller vertretungsberechtigten und ggfs. unterschriftsberechtigten Personen

Rechtsfähige oder rechtlich selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts

  • Stiftungsgeschäft und unterschriebene Satzung
  • Anerkennungsurkunde der Stiftungsbehörde
  • Vertretungsbescheinigung
  • Auszug aus dem Transparenzregister
  • Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer oder Feststellungsbescheid i. S. d. § 60a AO („Vorläufige Feststellung“)
  • Ausweiskopien und Steuer-ID der Vorstände der Stiftung
  • Ausweiskopien und Steuer-ID jeder weiteren Person, die eine Verfügungsberechtigung über das Konto erhalten soll

nicht rechtsfähige / unselbstständige Stiftung/ Treuhandstiftung

  • Stiftungsgeschäft und unterschriebene Satzung
  • Treuhandvereinbarung / Testament oder vergleichbares Dokument, aus dem die Entstehung des Treuhandverhältnisses hervorgeht
  • Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer oder Feststellungsbescheid i. S. d. § 60a AO („Vorläufige Feststellung“)
  • Ausweiskopie und Steuer-ID des Treuhänders (wenn natürliche Person)
  • Satzung, Handels- oder Vereinsregisterauszug, ggf. Gesellschafterliste, ggf. Auszug aus dem Transparenzregister (wenn juristische Person)
  • Ausweiskopien und Steuer-ID der Vertretungsbefugten des Treuhänders
  • Ausweiskopien und Steuer-ID jeder weiteren Person, die eine Verfügungsberechtigung über das Konto erhalten soll
Welche Unterlagen sind für die Änderung des Vorstandes eines Vereins und / oder einer Stiftung notwendig?
  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister / Vertretungsbescheinigung / unterschriebenes Protokoll der Sitzung auf der die Änderung im Vorstand beschlossen wurde
  • Auszug aus dem Transparenzregister
  • Videolegitimation + Steuer-ID der natürlichen Person
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