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Finanzkonten-Informationsaustausch­gesetz

FATCA / AEOI

Finanzkonten-Informationsaustausch­gesetz

FATCA / AEOI

Seit dem 1. Januar 2016 muss Ihre Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit erheben, wenn Sie ein Konto oder Depot eröffnen. Bei im Ausland Steuerpflichtigen geht eine Kontrollmitteilung an die deutschen Finanzbehörden.

Überblick

Automatischer Steuer-Informations­austausch

  • Deutschland und viele weitere Länder haben sich in internationalen Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten zur Vermeidung von Steuerhinterziehung verpflichtet.
  • Bei der Eröffnung neuer Konten müssen Kunden hierzu eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben.
  • Die Prüfung bestehender Konten basiert im Wesentlichen auf Informationen, die Sie bei der Konto­eröffnung oder im Laufe der Geschäfts­beziehung angegeben haben.
  • Sie werden um weitere Angaben im Rahmen einer Selbst­auskunft gebeten, falls die Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit nicht eindeutig fest­stellen kann.
  • Grundlage hierfür sind das „Finanz­konten-Informations­austausch­gesetz“ und die „FATCA-USA-Umsetzungs­verordnung“.

Für natürliche Personen

Der Steuer-Informations­austausch gilt für alle natürlichen Personen.

Auch für Rechtsträger

Das Gesetz gilt auch für Rechts­träger, also Kapital­gesellschaften, andere juristische Personen und Personen­gesellschaften.

Selbstauskunft

Antworten Sie auf alle Fragen nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit.

Gut zu wissen

Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit ab­geben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikations­nummer angeben.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

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