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Kompetenz-Center Stiftungen   

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Lernen Sie uns kennen.

Stiftungsformen

Stiftungsformen

Das deutsche Stiftungsrecht bietet eine breite Palette an Formen, in denen eine Stiftung arbeiten kann. Das Grundmodell ist das der rechtlich selbstständigen Stiftung, die durch staatliche Anerkennung entsteht. Je nachdem, welches Konzept hinter einer Stiftung steht, das heißt, wie sie personell und organisatorisch ihre  Stiftungszwecke verwirklichen soll, können aber auch andere Stiftungsformen, wie beispielsweise eine Treuhand-, Verbrauchs- oder Hybridstiftung in Frage kommen. Beim Finden der für Stiftungsgründer*innen individuell passenden Stiftungsform unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Praxiserfahrung mit Stiftungen.

Stiftungszwecke

Stiftungszwecke

Der Stiftungszweck ist neben dem Stiftungsvermögen und der Stiftungsorganisation das grundlegende Merkmal einer Stiftung. Hinter jedem Stiftungszweck steht eine Idee, ein Anliegen oder eine Herzensangelegenheit. Im Rahmen der Stifterfreiheit können sich fast alle gesellschaftlichen Belange in den Stiftungszwecken wiederfinden. Verfolgt eine Stiftung gemeinnützige Zwecke, genießt sie zudem steuerliche Begünstigungen. Die Erfüllung der Stiftungszwecke wiederum kann in unterschiedlichster Art erfolgen. In diesem Prozess des Findens und bei der Umsetzung helfen wir Ihnen vom ersten Gedanken, über die Stiftungserrichtung bis zur Verwirklichung der Stiftungszwecke.

Anerkennungs- verfahren

Begleitung während des Anerkennungsverfahrens

Rechtlich selbstständige Stiftungen werden in NRW von der Stiftungsaufsicht anerkannt, die sich im Anerkennungsverfahren wiederum mit den zuständigen Finanzbehörden abstimmt. Wir begleiten Sie in diesem Verwaltungsverfahren, helfen Ihnen bei der Vorbereitung der einzureichenden Unterlagen und unterstützen Sie auch in der Kommunikation mit den Behörden. Profitieren Sie von unserer Praxiserfahrung, damit Ihre Stiftungsgründung im Anerkennungsverfahren reibungslos realisiert werden kann.

Engagementberatung

Engagementberatung

Nicht immer ist die Gründung einer eigenen Stiftung der passende Weg. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie zustiften oder spenden möchten – egal ob zu Lebzeiten oder per Testament. Dazu klären wir zunächst, was Sie konkret bewirken möchten.

Zustiftung?
Wenn Sie auf eine nachhaltige Wirkung setzen, können Sie das Vermögen einer Stiftung mit Ihrer Zustiftung stärken. Eine Zustiftung fließt in das Grundstockvermögen, mit dessen Erträgen die Stiftung ihre Zwecke fördert. Somit helfen Sie, den Stiftungszweck nachhaltig zu fördern.

Spende?
Möchten Sie direkt und möglichst zeitnah Gutes bewirken? Dann ist eine Spende die geeignete Unterstützung. Eine Spende wird von der Stiftung innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgegeben, um ihre Zwecke zu realisieren. Damit hilft Ihre Zuwendung umgehend und einmalig bei der Zweckverwirklichung.

Welche Stiftung?
Falls Sie noch unschlüssig sind, welche Stiftung Sie unterstützen möchten, stehen wir Ihnen gerne mit unseren Kontakten zur Stiftungslandschaft auch über die Grenzen von Düsseldorf hinaus zur Verfügung.

Generationen- management

Generationenmanagement

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung bildet die Basis für einen generationsübergreifenden Vermögenserhalt. Und so individuell wie jede Persönlichkeit sind auch die Ziele, die jeder Einzelne durch seine Nachfolgeplanung realisieren möchte. Diesen persönlichen Zielen setzen vor allem rechtliche und steuerliche Bestimmungen Grenzen.

Unsere Spezialisten in der Abteilung Private Banking helfen Ihnen dabei, die geeigneten Strategien für den von Ihnen gewünschten Vermögensübergang auf die nachfolgende Generation zu entwickeln.

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