Überblick

Versüßen Sie sich Ihren Ruhestand

  • Einen Teil Ihres Brutto­gehaltes für die Alters­vorsorge zurücklegen
      • Steuern und Sozial­abgaben sparen
      • Auf Wunsch die ganze Familie mit absichern
      • Volle Hartz-IV-Sicherheit in der Anspar­phase
      • Bei einem Arbeitgeber-Wechsel nehmen Sie Ihre Ansprüche einfach mit

      Ihr Vertragspartner

      Logo neue leben

      Sprechen Sie mit Ihrem Chef

      Seit 2019 ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, 15 Prozent in Ihre Direkt­versicherung oder Pensions­kasse miteinzuzahlen, soweit er Beiträge zur Sozial­versicherung spart. Die Verpflichtung ist nach dem Betriebs­renten­stärkungs­gesetz (BRSG) auf die tatsächliche Ersparnis begrenzt. In Tarif­verträgen können andere Regelungen greifen.

      Nutzen Sie diesen bequemen und steuer­be­günstigten Weg, um Ihre Rente auf­zu­stocken. Oder lassen Sie sich am Vertrags­ende einfach das volle Kapital aus­zahlen. So oder so: Für Ent­spannung ist gesorgt. Gerne informiert Sie Ihr Berater über alles Weitere.

      Die Vorsorge, die zu Ihnen passt

      Für die betriebliche Alters­versorgung gibt es unterschiedliche Durchführungs­wege. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – Ihre Sparkasse berät Sie gern.

      Ihr nächster Schritt

      Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in Ihrer Sparkasse.

      Details

      Ihr gutes Recht

      Ihr Anspruch auf eine Betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich verankert. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeit­geber.

      Staatlich gefördert

      Wandeln Sie Teile Ihres Bruttogehaltes in Vorsorgebeiträge um und sparen Sie so Steuern und Sozialabgaben.

      Harzt-IV-sicher

      In der Anspar­phase bleiben Ihre Beiträge unberührt – auch wenn Sie arbeitslos werden.

      Für alle(s) gesorgt

      Auf Wunsch sichern Sie die ganze Familie mit ab – auch für den Fall einer Berufs­unfähigkeit.

      Steuern sparen mit VL

      Am besten lassen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) in die Betriebliche Altersvorsorge einfließen.

      Zum Mitnehmen

      Bei einem Arbeitgeber-Wechsel nehmen Sie Ihre Versorgungs­ansprüche einfach mit.

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