Ihr Weg führt über drei Stufen, wenn Sie Ihren Lebensstandard dauerhaft erhalten und auch Ihre Familie absichern möchten.
Die erste Stufe der Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rente, verschiedenen Versorgungswerken und aus der sogenannten Rürup-Rente mit steuerlichen Vorteilen für Selbstständige und Freiberufler.
Die zweite Stufe der Altersvorsorge bilden private und betriebliche Vorsorgemaßnahmen, die durch das Alters vermögens- und Alterseinkünftegesetz gefördert werden. Sie sparen regelmäßig und profitieren zusätzlich von der staatlichen Förderung. Auch Ihre Angehörigen können Sie auf diesem Weg mit absichern.
Die dritte Stufe der Altersvorsorge umfasst alle Maßnahmen, die nicht staatlich gefördert sind. Das ist für Sie interessant, wenn Sie flexibler sparen möchten als bei der betrieblichen Altersversorgung oder bei der Riester- rente.
Ein langes und erfülltes Leben ohne Sorgen – wer wünscht sich das nicht?
Wir können zwar nicht sagen, was die Zukunft bringt. Aber wir unterstützen Sie heute dabei, Ihr Leben im Alter so angenehm wie möglich zu gestalten.
Je früher Sie sich um die Altersvorsorge kümmern, desto besser. Sie profitieren vom berühmten Zinseszinseffekt und können mögliche Kursschwankungen besser ausgleichen. Sie sind schon älter und möchten Ihre Rente aufbessern? Auch dafür finden wir eine passende Lösung. Hauptsache: nicht warten, sondern starten!
Auch aus kleinen Beträgen können große Vermögen entstehen, wenn man den richtigen Plan hat und frühzeitig loslegt. Sie sind unsicher, ob Sie jeden Monat genügend Geld zurücklegen können? Fragen Sie uns.
Mehr Geld vom Staat, mehr Geld vom Betrieb, weniger Steuern. Gemeinsam finden wir einen Weg, bei dem Sie von den verschiedenen Angeboten am besten profitieren.
Die staatliche Rente fällt von Jahr zu Jahr geringer aus. Daher brauchen Sie als Ergänzung eine gute private Altersvorsorge. Auch hier gibt es viele Optionen, vom Sparplan bis zum Aktienfonds. Wir stellen fest, wie viel Geld Ihnen im Alter fehlt. Auf dieser Basis erarbeiten wir die Lösung, die am besten zu Ihrem Leben passt.
Nicht jede Form der Altersvorsorge ist für Sie geeignet. Nehmen Sie sich deshalb die Zeit für eine ausführliche Beratung.
Lesen Sie hier das Interview mit Dr. Michael Meyer, Vorstandsmitglied der Stadtsparkasse Düsseldorf, zum Thema Rentenlücke.
Die erste Stufe der Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rente, verschiedenen Versorgungswerken und aus der sogenannten Rürup-Rente mit steuerlichen Voreteilen für Selbstständige und Freiberufler.
Die zweite Stufe der Altersvorsorge bilden private und betriebliche Vorsorgemaßnahmen, die durch das Altersvermögens- und Alterseinkünftegesetz gefördert werden. Sie sparen regelmäßig und profitieren zusätzlich von der staatlichen Förderung. Auch Ihre Angehörigen können Sie auf diesem Weg mit absichern.
Die dritte Stufe der Altersvorsorge umfasst alle Maßnahmen, die nicht staatlich gefördert sind. Das ist für Sie interessant, wenn Sie flexibler sparen möchten als bei der betrieblichen Altersversorgung oder bei der Riester- Rente.
Nach heutigem Stand reicht die staatliche Rente nicht aus, um in Zukunft den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Daher ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig über die für Sie passende Rentenversicherung beraten lassen.
Die Altersvorsorge gliedert sich in drei Bereiche: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Gerade bei der privaten Altersvorsorge haben Sie eine Vielzahl an Möglichkeiten, für morgen vorzusorgen.
Um eine gute Basis für die Zukunft zu schaffen, empfiehlt sich ein Betrag von fünf bis zehn Prozent des Bruttogehalts. Auch kleinere Beträge können hilfreich sein. Wichtig ist vor allem, dass Sie regelmäßig etwas zurücklegen und möglichst früh damit beginnen.
Wenn Sie nach 2040 in Rente gehen, müssen Sie die komplette Rente (also 100 Prozent) versteuern. Bis dahin steigt der zu versteuernde Anteil Stück für Stück an.
Die eigene Immobilie ist eine beliebte Form der privaten Zukunftsplanung – gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Allerdings sollten Sie zu Beginn einer Finanzierung über ausreichend Eigenkapital verfügen – und nicht nur das Objekt, sondern auch die Konditionen detailliert betrachten. Am besten lassen Sie sich ausführlich beraten.
Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts schreibt vor, dass der Beruf des Versicherungsvermittlers in der Regel nur mit einer Erlaubnis der zuständigen IHK ausgeübt werden darf. Die entsprechende Visitenkarte der Stadtsparkasse Düsseldorf finden Sie hier:
Visitenkarte für Versicherungsvermittler gemäß EU-Richtlinie
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