Finanzielle Unabhängigkeit im Alter – davon träumen viele Menschen. Sich später etwas leisten zu können oder lang gehegte Wünsche zu erfüllen, muss kein Traum mehr bleiben. Denn die Sparkasse hilft Ihnen
dabei und berät Sie zum für Sie optimalen Vermögensaufbau. Denn auch bei niedrigen Zinsen lohnt es sich, zu sparen und für die Zukunft vorzusorgen. Und dabei steht Ihnen die Sparkasse als starker Partner zur Seite.
Die erste Stufe der Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rente, verschiedenen Versorgungswerken und aus der sogenannten Rürup-Rente mit steuerlichen Voreteilen für Selbstständige und Freiberufler.
Private Rentenversicherungen sind eine Möglichkeit zur zusätzlichen Vorsorge.
Die zweite Stufe der Altersvorsorge bilden private und betriebliche Vorsorgemaßnahmen, die durch das Altersvermögens- und Alterseinkünftegesetz gefördert werden. Sie sparen regelmäßig und profitieren zusätzlich von der staatlichen Förderung. Auch Ihre Angehörigen können Sie auf diesem Weg mit absichern.
Jeder wünscht sich ein sorgenfreies Leben – besonders im Alter. Richtig vorgesorgt können Sie einen Ruhestand genießen, der keine Wünsche offen lässt. Mit der passenden Strategie lässt sich dafür selbst im Zinstief vorsorgen.
Ihr Weg führt über drei Stufen, wenn Sie Ihren Lebensstandard dauerhaft erhalten und auch Ihre Familie absichern möchten.
Die erste Stufe der Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rente, verschiedenen Versorgungswerken und aus der sogenannten Rürup-Rente mit steuerlichen Vorteilen für Selbstständige und Freiberufler.
Die zweite Stufe der Altersvorsorge bilden private und betriebliche Vorsorgemaßnahmen, die durch das Altersvermögens- und Alterseinkünftegesetz gefördert werden. Sie sparen regelmäßig und profitieren zusätzlich von der staatlichen Förderung. Auch Ihre Angehörigen können Sie auf diesem Weg mit absichern.
Die dritte Stufe der Altersvorsorge umfasst alle Maßnahmen, die nicht staatlich gefördert sind. Das ist für Sie interessant, wenn Sie flexibler sparen möchten als bei der betrieblichen Altersversorgung oder bei der Riester-Rente.
Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts schreibt vor, dass der Beruf des Versicherungsvermittlers in der Regel nur mit einer Erlaubnis der zuständigen IHK ausgeübt werden darf. Die entsprechende Visitenkarte der Stadtsparkasse Düsseldorf finden Sie hier:
Visitenkarte für Versicherungsvermittler gemäß EU-Richtlinie