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Wichtige Informationen für Bargeldeinzahlungen

Wichtige Informationen für Bargeldeinzahlungen

Ab dem 09.08.2021 ist es Kreditinstituten in Deutschland aufsichtsrechtlich untersagt, Bareinzahlungen über 10.000 Euro ohne aussagekräftige Belege über deren Herkunft anzunehmen.

Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen aussagekräftigen Beleg über die Herkunft des Geldes unverzüglich vorzulegen. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet.

Aussagekräftige Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Verkaufs und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto oder Edelmetallverkauf),
  • Quittungen über Sortengeschäfte,
  • letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise,
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

Fragen hierzu beantwortet Ihre Beraterin/Ihr Berater gerne.

Wir weisen darauf hin, dass Kreditinstitute im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweisen die Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes, insb. nach § 43 Geldwäschegesetz, zu beachten haben.

Nähere Informationen zu der neuen Nachweisverpflichtung können Sie den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin entnehmen.

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