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Online-Käuferschutz

Sicher online einkaufen

Online-Käuferschutz

Sicher online einkaufen

  • Individuelle Käuferschutz­lösung
  • Für Sparkassen-Card 2.01
  • Optimal auf die Zahlungsart abgestimmt

1Sofern im Text von Sparkassen-Card 2.0 und/oder girocard die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.

Überblick

Mehr Sicherheit – auch nach der Bezahlung

Ihre Sparkasse bietet Ihnen Sicherheit beim Online-Shoppen in Apps und im Web. Denn sollte es einmal zu Schwierigkeiten kommen, sind Sie mit den Online-Käuferschutz-Angeboten Ihrer Sparkasse bei Zahlung mit der Sparkassen-Card 2.0und auch giropay bestens abgesichert.

Für Sparkassen-Card 2.0 und Apple Pay

Online-Käuferschutz für Sparkassen-Card1 und Apple Pay

Sie können bereits heute mit der digitalen girocard-Anwendung Ihrer Sparkassen-Card 2.01 und Apple Pay in Apps und im Web bezahlen.

Folgende Leistungen sind enthalten

Rückerstattung des Kaufpreises, wenn Ihre bestellte Ware

  • nicht geliefert wurde,
  • falsch geliefert wurde,
  • beschädigt oder defekt geliefert wurde oder
  • zurückgesendet wurde, ohne Erhalt der Gutschrift.

Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.

Fragen und Antworten

Was ist der Online-Käuferschutz?

Der Online-Käuferschutz ist eine Leistung der Sparkassen-Card 2.01, die die Karteninhaberin oder den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit der Sparkassen-Card 2.01, mit der digitalen girocard-Anwendung in Apps und im Web absichert. Der Leistungs­umfang, die Voraussetzungen und weiter­gehende Regelungen der Versicherung ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen.

Wie hoch sind meine Kosten?

Der Online-Käuferschutz ist eine Zusatzleistung zur Sparkassen-Card 2.01, die die Karteninhaberin oder den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit der Sparkassen-Card 2.01, mit der digitalen girocard-Anwendung in Apps und im Web absichert. Der Versicherungsschutz ist für Sie kostenfrei enthalten.

Welchen Schutz bietet der Online-Käuferschutz?

Versicherungsschutz besteht, sofern die Ware:

  • nicht geliefert wurde,
  • falsch geliefert wurde,
  • beschädigt oder defekt geliefert wurde oder
  • zurückgesendet wurde, ohne Erhalt der Gutschrift.

Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs­datum nach vollständiger Bezahlung des Kauf­preises erhalten wurde. Eine Falsch­lieferung liegt vor, wenn eine andere als die im Kauf­vertrag vereinbarte Ware geliefert wurde. Eine beschädigte oder defekte Ware liegt vor, wenn die Ware bei Übergabe an die Kundin oder den Kunden einen Sach­mangel aufweist. Ferner besteht Versicherungs­schutz, sofern die Kundin oder der Kunde die ihm zustehende Gutschrift bei Rück­sendung der Ware nicht von der Verkäuferin oder vom Verkäufer erhalten hat.

Wann habe ich Versicherungsschutz?

Sie erhalten einen Versicherungs­schutz, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware in Apps und im Web (Kauf­vertrag) als Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Sparkassen-Card 2.01 einen wirksamen Karten­vertrag zum Einsatz der Sparkassen-Card 2.01 mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben.

Zudem müssen Sie als berechtigter Inhaber der Sparkassen-Card 2.01 den Kauf­vertrag über die versicherte Ware geschlossen und die Kauf­preis­forderung mit Ihrer Sparkassen-Card 2.01 vollständig bezahlt haben.

Welche Waren sind versichert?

Versichert sind im Web und in Apps gekaufte Neu­waren (körperliche Gegenstände), deren Kauf­preis vollständig mit Ihrer Sparkassen-Card 2.0gezahlt wurde und deren Rechnungs­betrag Ihnen, als berechtigte Karten- und Kontoinhaberin oder als berechtigter Karten- und Konto­inhaber, von Ihrem Sparkassen-Girokonto belastet wurde.

Was wird gezahlt?

Erstattet wird der Online-Kaufpreis (Bruttopreis einschließlich etwaiger Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten sowie Zöllen).

Hinweis: Der maximale Transaktions­betrag ist abhängig vom hinterlegten Verfügungs­rahmen des Giro­kontos und dem für die Sparkassen-Card 2.01 hinterlegten Limit. Die Höhe des Limits erfahren Sie von Ihrer Sparkasse.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Die Versicherung beginnt mit Abschluss eines Sparkassen-Card 2.01 Vertrages bei Ihrer Sparkasse, einschließlich der girocard-Anwendung. Der Versicherungs­schutz für den einzelnen Waren­einkauf beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages, der mit einer girocard-Anwendung auf der Grundlage eines wirksamen Kartenvertrags abgeschlossen wurde. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Vertrages über die Sparkassen-Card 2.01 oder durch Ablauf der Gültigkeit, Rückgabe, Löschung oder Deaktivierung Ihrer erhaltenen girocard oder mit Ausscheiden Ihrer Sparkasse aus dem Gruppen­versicherungs­vertrag.

Welche Verpflichtungen habe ich als Käuferin oder als Käufer?

Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Käuferin oder der Käufer nachweislich die Rechte, die ihr oder ihm gesetzlich oder vertraglich zustehen (insbesondere Widerruf und Gewährleistungsrechte), in Anspruch genommen hat. Entsprechende Belege sind im Rahmen der Schadens­meldung bei dem Versicherungs­unternehmen vorzulegen (zum Beispiel durch Upload von Korrespondenzen der Kundin oder des Kunden mit der Händlerin oder dem Händler).

Wen kann ich zur Rückerstattung des Kaufpreises ansprechen?

Der Versicherungsschutz wird den teilnehmenden Sparkassen und ihren Kundinnen und Kunden durch die Deutsche Assistance Versicherung AG (DAV) bereitgestellt. Daher erfolgt die Regulierung des Antrages über die Deutsche Assistance Versicherung AG (DAV).

Wurde Ihre Ware nicht oder fehlerhaft geliefert?

Sie haben mit der Händlerin oder dem Händler Kontakt aufgenommen und kommen trotzdem nicht weiter, dann melden Sie hier direkt bei der Versicherung Ihr Anliegen und die Rückerstattung des Kaufpreises. In wenigen Minuten wird Ihr Fall entgegengenommen. Eine Rückmeldung der Versicherung erfolgt innerhalb von zwei bis drei Werktagen.

Für giropay

giropay-Käuferschutz für Zahlungen mit der digitalen Sparkassen-Card 2.0 (girocard)1

Bei Online-Zahlungen mit giropay und der digitalen Sparkassen-Card 2.0 (girocard) sind Sie über den Käuferschutz von giropay ab­gesichert. Richten Sie sich vor oder nach dem Warenkauf Ihren giropay-Account (Benutzername plus Passwort) ein und genießen Sie so Käuferschutz bis zu 100 Tage nach der Zahlung.

Folgende Leistungen sind enthalten

Rück­erstattung des Kauf­preises inklusive der gezahlten Versandkosten, wenn Ihre bestellte Ware

  • nicht geliefert wurde.

Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zum Käuferschutz von giropay. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.

Fragen und Antworten

Was ist der giropay-Käuferschutz?

Der giropay-Käuferschutz ist ein freiwilliges Angebot der paydirekt GmbH. Er sichert giropay-Zahlungen ab, die Sie mit den Zugangsdaten Ihres Online-Bankings, mit Ihrer digitalen Sparkassen-Card 2.0 (girocard)1 in der App „Mobiles Bezahlen“ oder mit Ihrem giropay-Benutzernamen plus Passwort getätigt haben. Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zum Käuferschutz von giropay sowie ergänzend den gesetzlichen Bestimmungen.   

Wie hoch sind meine Kosten?

Der giropay-Käuferschutz ist eine kostenlose Zusatzleistung.

Welchen Schutz bietet der giropay-Käuferschutz?

Der Käuferschutz besteht, sofern die Ware nicht geliefert wurde. Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn Sie die Ware nicht innerhalb von 100 Tagen ab Rechnungsdatum und nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erhalten haben.

Was sind die Bedingungen für den giropay-Käuferschutz?

Die Käuferschutz-Bedingungen sind durch die paydirekt GmbH festgelegt. Wenn die von paydirekt vorgegebenen Voraus­setzungen erfüllt werden, kann die Erstattung des Kauf­preises für den Artikel inklusive der gezahlten Versand­kosten durchgeführt werden.

Da es sich um ein freiwilliges Angebot der paydirekt GmbH handelt, liegt es in dem Ermessen der paydirekt GmbH, ob der Käuferschutz im Einzelfall gewährt wird. Die Entscheidung ergeht auf Grundlage der Zulässigkeitsvoraussetzungen, der im Verfahren bereitgestellten Informationen und Unterlagen sowie aller sonstigen Informationen, die die paydirekt GmbH im jeweiligen Einzelfall für sachdienlich erachtet. Wenn ein Artikel nicht erhalten wird, kann paydirekt keinen Käuferschutz geben, falls die Verkäuferin oder der Ver­käufer einen Liefer­beleg vorlegt und das Senden der Ware an Ihre Adresse nachweist.

Welche Waren fallen unter den Käuferschutz?

Grundsätzlich fallen physische und digitale Waren unter den giropay-Käuferschutz.

Nicht berechtigt für den giropay-Käuferschutz sind die folgenden physischen Güter:

  • Alkohol, Rauschmittel oder Drogen
  • Finanzprodukte oder -dienstleistungen jeglicher Art (sowie Zahlungsmitteläquivalente, Zahlungen in Bezug auf Gold oder Investitionen)
  • Inkassodienstleistungen, Versteigerungen, Kommissionsgeschäfte
  • Waffen einschließlich Zubehör
  • Grund- oder Wohneigentum sowie Unternehmen
  • Glücksspiele (oder Wetteinsätze)
  • Spenden oder Zahlungen auf Crowdfunding-/Crowdlending-Plattformen
  • Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Boote, Flugzeuge

Digitale Güter, die unter den Käuferschutz fallen, sind:

  • Flug- und Bahntickets, Eintrittskarten
  • E-Tanken an Ladesäulen, Mobilitätsdienstleistungen
  • Zahlungen an Behörden
  • E-Journale (elektronische Zeitungen, Bücher und Zeitschriften)

Andere digitale Güter und Dienstleistungen, als die zuvor genannten, fallen nicht unter den giropay-Käuferschutz.

Was wird gezahlt?

Erstattet wird der Kaufpreis der Ware inklusive anfallender Versandkosten bis maximal 25.000 Euro pro Käuferschutzfall.

Welche Verpflichtungen habe ich als Käuferin oder als Käufer?

Wenn ein bestellter Artikel nicht ankommt, kann der Kaufpreis des Artikels erstattet werden. Voraussetzung ist, dass innerhalb von 100 Tagen ab Zahlung für die entsprechende Bestellung die Funktion „Problem melden“ und dann „Keine Ware erhalten“ im giropay-Kundenportal ausgewählt wird. Wenn Sie sich nach dem Warenkauf Ihren giropay-Benutzernamen und Passwort einrichten, ist es wichtig, dass die angegebene IBAN mit der auf der beim Kauf verwendeten digitalen Sparkassen-Card (girocard) übereinstimmt. Anschließend wird paydirekt Sie um einen Nachweis der Bestellung bitten. Danach ist es der Anspruch der paydirekt GmbH, den gemeldeten Fall innerhalb von zehn Bankarbeitstagen mit der Händlerin oder dem Händler zu klären. Es gelten die Bedingungen für den giropay-Käuferschutz.

Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de, um den Käuferschutz-Fall zu melden.

Wie kann ich die Rückerstattung des Kaufpreises beantragen?

Sollte ein Online-Shop Ihre bestellte Ware innerhalb von 100 Tage nicht liefern, können Sie im Kundenportal auf giropay.de Ihren Käuferschutz in Anspruch nehmen. Richten Sie sich dazu vor oder nach dem Warenkauf Ihren giropay-Benutzernamen plus Passwort ein. Wenn Sie sich nach dem Warenkauf Ihren giropay-Login einrichten, ist es wichtig, dass Sie sich mit dem gleichen Konto freischalten (gleiche IBAN), mit dem Sie auch die betroffene giropay-Zahlung durchgefüht haben, beziehungsweise die angegebene IBAN mit der auf Ihrer für die Zahlung verwendeten digitale Sparkassen-Card (girocard) übereinstimmt.

Dann melden Sie sich mit Ihrem giropay-Benutzernamen und dem giropay-Passwort im giropay-Kundenportal an. In Ihrem persönlichen Kunden­bereich gehen Sie dann einfach auf „Problem melden“ und dann auf „Keine Ware erhalten und Käuferschutz beantragen“. Das Service­team setzt sich unmittel­bar mit der Händlerin oder dem Händler in Verbindung, um eine Lösung zu finden. Wenn der Händler nicht nach­weisen kann, dass er die Ware verschickt hat, erhalten Sie Ihr Geld umgehend auf Ihr Giro­konto zurück. 

Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de, um den Käuferschutz-Fall zu melden.

Den vollständigen Leistungsumfang des Käuferschutzes entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zum Käuferschutz von giropay.

Wen kann ich zur Rückerstattung des Kaufpreises ansprechen?

Der Käufer­schutz wird den teil­nehmenden Spar­kassen und ihren Kundin­nen und Kun­den durch die pay­direkt GmbH bereit­ge­stellt. Wird eine Ware nicht ge­lie­fert, mel­den Sie die feh­ler­hafte Trans­aktion bitte im giro­pay-Kundenportal. Im Falle eines Käuferschutzanspruchs gibt die paydirekt GmbH folgende Daten an die ELEMENT Insurance AG weiter:

  • Name und Anschrift der Käuferin oder des Käufers
  • Informationen zur Bestellung sowie zum Paket

Die weitere Verarbeitung der Daten durch ELEMENT Insurance kann im Merkblatt zur Datenverarbeitung nachgelesen werden.

Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de, um den Käuferschutz-Fall zu melden.

Wurde Ihre Ware nicht geliefert?

Die Reklamation erfolgt über giropay. Sie können eine Rückerstattung des Kaufpreises direkt im giropay-Kundenportal beantragen.

1Sofern im Text von Sparkassen-Card 2.0 und/oder girocard die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.

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