Mehr Sicherheit – auch nach der Bezahlung
Ihre Sparkasse bietet Ihnen Sicherheit beim Online-Shoppen in Apps und im Web. Denn sollte es einmal zu Schwierigkeiten kommen, sind Sie mit den Online-Käuferschutz-Angeboten Ihrer Sparkasse bei Zahlung mit der Sparkassen-Card 2.01 und auch giropay bestens abgesichert.
Sie können bereits heute mit der digitalen girocard-Anwendung Ihrer Sparkassen-Card 2.01 und Apple Pay in Apps und im Web bezahlen.
Folgende Leistungen sind enthalten
Rückerstattung des Kaufpreises, wenn Ihre bestellte Ware
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.
Der Online-Käuferschutz ist eine Leistung der Sparkassen-Card 2.01, die die Karteninhaberin oder den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit der Sparkassen-Card 2.01, mit der digitalen girocard-Anwendung in Apps und im Web absichert. Der Leistungsumfang, die Voraussetzungen und weitergehende Regelungen der Versicherung ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Online-Käuferschutz ist eine Zusatzleistung zur Sparkassen-Card 2.01, die die Karteninhaberin oder den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit der Sparkassen-Card 2.01, mit der digitalen girocard-Anwendung in Apps und im Web absichert. Der Versicherungsschutz ist für Sie kostenfrei enthalten.
Versicherungsschutz besteht, sofern die Ware:
Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erhalten wurde. Eine Falschlieferung liegt vor, wenn eine andere als die im Kaufvertrag vereinbarte Ware geliefert wurde. Eine beschädigte oder defekte Ware liegt vor, wenn die Ware bei Übergabe an die Kundin oder den Kunden einen Sachmangel aufweist. Ferner besteht Versicherungsschutz, sofern die Kundin oder der Kunde die ihm zustehende Gutschrift bei Rücksendung der Ware nicht von der Verkäuferin oder vom Verkäufer erhalten hat.
Sie erhalten einen Versicherungsschutz, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware in Apps und im Web (Kaufvertrag) als Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Sparkassen-Card 2.01 einen wirksamen Kartenvertrag zum Einsatz der Sparkassen-Card 2.01 mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben.
Zudem müssen Sie als berechtigter Inhaber der Sparkassen-Card 2.01 den Kaufvertrag über die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreisforderung mit Ihrer Sparkassen-Card 2.01 vollständig bezahlt haben.
Versichert sind im Web und in Apps gekaufte Neuwaren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit Ihrer Sparkassen-Card 2.01 gezahlt wurde und deren Rechnungsbetrag Ihnen, als berechtigte Karten- und Kontoinhaberin oder als berechtigter Karten- und Kontoinhaber, von Ihrem Sparkassen-Girokonto belastet wurde.
Erstattet wird der Online-Kaufpreis (Bruttopreis einschließlich etwaiger Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten sowie Zöllen).
Hinweis: Der maximale Transaktionsbetrag ist abhängig vom hinterlegten Verfügungsrahmen des Girokontos und dem für die Sparkassen-Card 2.01 hinterlegten Limit. Die Höhe des Limits erfahren Sie von Ihrer Sparkasse.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Die Versicherung beginnt mit Abschluss eines Sparkassen-Card 2.01 Vertrages bei Ihrer Sparkasse, einschließlich der girocard-Anwendung. Der Versicherungsschutz für den einzelnen Wareneinkauf beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages, der mit einer girocard-Anwendung auf der Grundlage eines wirksamen Kartenvertrags abgeschlossen wurde. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Vertrages über die Sparkassen-Card 2.01 oder durch Ablauf der Gültigkeit, Rückgabe, Löschung oder Deaktivierung Ihrer erhaltenen girocard oder mit Ausscheiden Ihrer Sparkasse aus dem Gruppenversicherungsvertrag.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Käuferin oder der Käufer nachweislich die Rechte, die ihr oder ihm gesetzlich oder vertraglich zustehen (insbesondere Widerruf und Gewährleistungsrechte), in Anspruch genommen hat. Entsprechende Belege sind im Rahmen der Schadensmeldung bei dem Versicherungsunternehmen vorzulegen (zum Beispiel durch Upload von Korrespondenzen der Kundin oder des Kunden mit der Händlerin oder dem Händler).
Der Versicherungsschutz wird den teilnehmenden Sparkassen und ihren Kundinnen und Kunden durch die Deutsche Assistance Versicherung AG (DAV) bereitgestellt. Daher erfolgt die Regulierung des Antrages über die Deutsche Assistance Versicherung AG (DAV).
Bei Online-Zahlungen mit giropay und der digitalen Sparkassen-Card 2.0 (girocard) sind Sie über den Käuferschutz von giropay abgesichert. Richten Sie sich vor oder nach dem Warenkauf Ihren giropay-Account (Benutzername plus Passwort) ein und genießen Sie so Käuferschutz bis zu 100 Tage nach der Zahlung.
Rückerstattung des Kaufpreises inklusive der gezahlten Versandkosten, wenn Ihre bestellte Ware
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zum Käuferschutz von giropay. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.
Der giropay-Käuferschutz ist ein freiwilliges Angebot der paydirekt GmbH. Er sichert giropay-Zahlungen ab, die Sie mit den Zugangsdaten Ihres Online-Bankings, mit Ihrer digitalen Sparkassen-Card 2.0 (girocard)1 in der App „Mobiles Bezahlen“ oder mit Ihrem giropay-Benutzernamen plus Passwort getätigt haben. Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zum Käuferschutz von giropay sowie ergänzend den gesetzlichen Bestimmungen.
Der giropay-Käuferschutz ist eine kostenlose Zusatzleistung.
Der Käuferschutz besteht, sofern die Ware nicht geliefert wurde. Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn Sie die Ware nicht innerhalb von 100 Tagen ab Rechnungsdatum und nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erhalten haben.
Die Käuferschutz-Bedingungen sind durch die paydirekt GmbH festgelegt. Wenn die von paydirekt vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Erstattung des Kaufpreises für den Artikel inklusive der gezahlten Versandkosten durchgeführt werden.
Da es sich um ein freiwilliges Angebot der paydirekt GmbH handelt, liegt es in dem Ermessen der paydirekt GmbH, ob der Käuferschutz im Einzelfall gewährt wird. Die Entscheidung ergeht auf Grundlage der Zulässigkeitsvoraussetzungen, der im Verfahren bereitgestellten Informationen und Unterlagen sowie aller sonstigen Informationen, die die paydirekt GmbH im jeweiligen Einzelfall für sachdienlich erachtet. Wenn ein Artikel nicht erhalten wird, kann paydirekt keinen Käuferschutz geben, falls die Verkäuferin oder der Verkäufer einen Lieferbeleg vorlegt und das Senden der Ware an Ihre Adresse nachweist.
Grundsätzlich fallen physische und digitale Waren unter den giropay-Käuferschutz.
Nicht berechtigt für den giropay-Käuferschutz sind die folgenden physischen Güter:
Digitale Güter, die unter den Käuferschutz fallen, sind:
Andere digitale Güter und Dienstleistungen, als die zuvor genannten, fallen nicht unter den giropay-Käuferschutz.
Erstattet wird der Kaufpreis der Ware inklusive anfallender Versandkosten bis maximal 25.000 Euro pro Käuferschutzfall.
Wenn ein bestellter Artikel nicht ankommt, kann der Kaufpreis des Artikels erstattet werden. Voraussetzung ist, dass innerhalb von 100 Tagen ab Zahlung für die entsprechende Bestellung die Funktion „Problem melden“ und dann „Keine Ware erhalten“ im giropay-Kundenportal ausgewählt wird. Wenn Sie sich nach dem Warenkauf Ihren giropay-Benutzernamen und Passwort einrichten, ist es wichtig, dass die angegebene IBAN mit der auf der beim Kauf verwendeten digitalen Sparkassen-Card (girocard) übereinstimmt. Anschließend wird paydirekt Sie um einen Nachweis der Bestellung bitten. Danach ist es der Anspruch der paydirekt GmbH, den gemeldeten Fall innerhalb von zehn Bankarbeitstagen mit der Händlerin oder dem Händler zu klären. Es gelten die Bedingungen für den giropay-Käuferschutz.
Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de, um den Käuferschutz-Fall zu melden.
Sollte ein Online-Shop Ihre bestellte Ware innerhalb von 100 Tage nicht liefern, können Sie im Kundenportal auf giropay.de Ihren Käuferschutz in Anspruch nehmen. Richten Sie sich dazu vor oder nach dem Warenkauf Ihren giropay-Benutzernamen plus Passwort ein. Wenn Sie sich nach dem Warenkauf Ihren giropay-Login einrichten, ist es wichtig, dass Sie sich mit dem gleichen Konto freischalten (gleiche IBAN), mit dem Sie auch die betroffene giropay-Zahlung durchgefüht haben, beziehungsweise die angegebene IBAN mit der auf Ihrer für die Zahlung verwendeten digitale Sparkassen-Card (girocard) übereinstimmt.
Dann melden Sie sich mit Ihrem giropay-Benutzernamen und dem giropay-Passwort im giropay-Kundenportal an. In Ihrem persönlichen Kundenbereich gehen Sie dann einfach auf „Problem melden“ und dann auf „Keine Ware erhalten und Käuferschutz beantragen“. Das Serviceteam setzt sich unmittelbar mit der Händlerin oder dem Händler in Verbindung, um eine Lösung zu finden. Wenn der Händler nicht nachweisen kann, dass er die Ware verschickt hat, erhalten Sie Ihr Geld umgehend auf Ihr Girokonto zurück.
Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de, um den Käuferschutz-Fall zu melden.
Den vollständigen Leistungsumfang des Käuferschutzes entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zum Käuferschutz von giropay.
Der Käuferschutz wird den teilnehmenden Sparkassen und ihren Kundinnen und Kunden durch die paydirekt GmbH bereitgestellt. Wird eine Ware nicht geliefert, melden Sie die fehlerhafte Transaktion bitte im giropay-Kundenportal. Im Falle eines Käuferschutzanspruchs gibt die paydirekt GmbH folgende Daten an die ELEMENT Insurance AG weiter:
Die weitere Verarbeitung der Daten durch ELEMENT Insurance kann im Merkblatt zur Datenverarbeitung nachgelesen werden.
Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de, um den Käuferschutz-Fall zu melden.
1Sofern im Text von Sparkassen-Card 2.0 und/oder girocard die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.